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Wer muss zurückfordern?: Zu Unrecht gewährte Energiepreispauschale durch Arbeitgeber

Hat der Arbeitgeber die Energiepreispauschale (EPP) ausgezahlt, obwohl der Arbeitnehmer nicht anspruchsberechtigt war oder die Auszahlungsvoraussetzungen nicht erfüllt waren, muss nach Auffassung der Finanzverwaltung die EPP durch den Arbeitgeber zurückgefordert werden.