+49 211 1760020 info@plenus-tax.de

VG Wiesbaden : Vewaltungsgericht darf nicht über Grundsteuermessbetrag urteilen

Das VG Wiesbaden hat Klagen gegen die neue Grundsteuerberechnung in Hessen abgewiesen wurden. Verfassungsrechtliche Einwände gegen die Bestimmung des Grundsteuermessbetrags seien vor dem Hessischen FG geltend anzubringen, nicht vor dem VG.