Übertragung des BEA-Freibetrags: Kinderbetreuung durch die Großeltern
Die Übertragung des BEA-Freibetrags ist ausgeschlossen, wenn der nicht betreuende Elternteil der Übertragung widerspricht und das Kind regelmäßig in einem nicht unwesentlichen Umfang betreut. Dies kann aber schwierig zu überprüfen sein.