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Überblick: Das EU-Mercosur-Abkommen ab 1.5.2026: Zollvorteile und neue Anforderungen

Mit Inkrafttreten des handelspolitischen Teils des EU-Mercosur-Abkommens zum 1.5,2026 wird aus einer Initiative betriebliche Realität. Unternehmen müssen sich auf neue Rahmenbedingungen im Handel mit Brasilien, Argentinien, Paraguay und Uruguay einstellen – mit Folgen für Preise, Lieferketten und Prozesse.