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Spätere Gesetzesänderungen unerheblich: Totalgewinnprognose bei Photovoltaikanlage

Wer eine Photovoltaikanlage betreibt und steuerlich Verluste geltend machen will, muss eine positive Gewinnprognose nachweisen. Dabei zählt nur, was zum Zeitpunkt der Investitionsentscheidung absehbar war – spätere Gesetzesänderungen bleiben außen vor.