+49 211 1760020 info@plenus-tax.de

Serie: Schlussabrechnungen der Coronahilfen: Wann Soloselbstständige bei Coronahilfen nicht antragsberechtigt sind

Das VG Schleswig bestätigt: Für die Antragsberechtigung bei der Neustarthilfe zählen allein die steuerrechtlichen Einkünfte – nicht Umsätze oder faktische Gewinne. Was das für laufende Rückforderungsverfahren auch bei den Überbrückungshilfen bedeutet.