+49 211 1760020 info@plenus-tax.de

Serie: Schlussabrechnungen der Coronahilfen: VG Hamburg legt deutsche Überbrückungshilfen dem EuGH vor

Das VG Hamburg hat dem EuGH Fragen zur Auslegung des Befristeten Rahmens bei den Corona-Überbrückungshilfen vorgelegt. Im Kern geht es hierbei um die Frage: Mussten Unternehmen für Corona-Überbrückungshilfen einen Liquiditätsengpass nachweisen? Der Beschluss widerspricht der NRW-Linie und betrifft alle offenen Verfahren.