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Serie: Schlussabrechnungen der Coronahilfen: Unzuverlässigkeit bei einem Corona-Hilfspaket gefährdet alle Förderungen

Das VG Frankfurt am Main hat entschieden, dass eine förderrechtliche Unzuverlässigkeit, die in einem Corona-Hilfsprogramm begründet wird, auch die Rückforderung von Leistungen aus anderen Programmen tragen kann.