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Serie: Schlussabrechnungen der Coronahilfen: Nachweis des coronabedingten Umsatzeinbruchs

Die Bewilligungsstellen verschärfen die Prüfungen zur Überbrückungshilfe. Die Nachweispflicht für coronabedingte Umsatzeinbrüche wird strenger ausgelegt. Unternehmen und prüfende Dritte müssen sich darauf einstellen, dass nur umfassend belegte Anträge Erfolg haben. Der Beitrag gibt eine aktuelle Übersicht über die Praxis und beinhaltet Tipps für prüfende Dritte.