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Serie: Schlussabrechnungen der Coronahilfen: Corona-Soforthilfe: VG Köln verneint Verjährung des Erstattungsanspruchs

Das VG Köln verneint die Verjährung des Erstattungsanspruchs bei der NRW-Soforthilfe, wenn die Rückzahlung über einen Schlussbescheid durchgesetzt wird. Die Entscheidung weicht von einem früheren Urteil ab und ist nicht rechtskräftig.