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Schleswig-Holsteinisches FG: Unterbliebene Antragstellung im für Kindergeld zuständigen Staat

Das Schleswig-Holsteinisches FG ist der Auffassung, dass eine Rückforderung von Kindergeld bei unterbliebener Antragstellung im vorrangig für die Gewährung von Familienleistungen zuständigen Staat nicht möglich ist.