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Satzungsänderung: Gericht der Europäischen Union ab Oktober 2024 für Vorabentscheidungen zuständig

Die Zuständigkeit für Vorabentscheidungen in sechs besonderen Sachgebieten wird ab dem 1.10.2024 nicht mehr beim Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) sondern beim Gericht der Europäischen Union (EuG) liegen. Dies betrifft auch Vorabentscheidungen bei Umsatzsteuerfragen.