Niedersächsisches FG: Rückwirkende Steuerbefreiung für Corona-Sonderzahlungen ab März 2020
Das Niedersächsische FG hat entschieden, dass die Vorschrift zur Steuerbefreiung von Corona-Sonderzahlungen grundsätzlich rückwirkend ab 1.3.2020 anwendbar ist, lehnte diese jedoch im konkreten Fall aufgrund fehlender Voraussetzungen ab.