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LG München I: Verurteilung zweier Angeklagter wegen Steuerhinterziehung durch Cum-Ex-Geschäfte

Das LG München I hat zwei Angeklagte wegen Steuerhinterziehung in jeweils zwei Fällen zu Freiheitsstrafen von jeweils 5 Jahren 3 Monaten verurteilt. Außerdem wurde gegen die Angeklagten die Einziehung von Wertersatz i. H. von rund 7,9 Mio. EUR bzw. 7,6 Mio. EUR angeordnet.