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Jahressteuergesetz 2024: DStV fordert Klarheit bei Erweiterung der E-Bilanz-Daten

Für Geschäftsjahre, die nach dem 31.12.2024 beginnen, müssen mit der E-Bilanz mehr Informationen eingereicht werden. Die im Jahressteuergesetz 2024 beschlossene Regelung wirft jedoch einige Fragen auf.