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Höhe des Versorgungsfreibetrags: Nachträglicher interner Versorgungsausgleich

Bei steuerpflichtigen Versorgungsbezügen bleibt ein nach einem Prozentsatz ermittelter, auf einen Höchstbetrag begrenzter Betrag (Versorgungsfreibetrag) und ein fester Zuschlag zum Versorgungsfreibetrag steuerfrei.