Höhe des Versorgungsfreibetrags: Nachträglicher interner Versorgungsausgleich
Bei steuerpflichtigen Versorgungsbezügen bleibt ein nach einem Prozentsatz ermittelter, auf einen Höchstbetrag begrenzter Betrag (Versorgungsfreibetrag) und ein fester Zuschlag zum Versorgungsfreibetrag steuerfrei.