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Hessisches FG: Grundsteuer bei übergroßen Grundstücke im Außenbereich in Hessen

Das Hessische FG hat beim Vorliegen übergroßer Grundstücke im Außenbereich erhebliche verfassungsrechtliche Zweifeln hinsichtlich der Regelungen zum Flächen-Faktor-Modell im Hessischen Grundsteuergesetz.