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Gleich lautende Ländererlasse: Zuständigkeit für Stundungen, Billigkeitsmaßnahmen etc.

Mit gleich lautenden Ländererlassen v. 7.8.2025 hat die Finanzverwaltung die Zuständigkeit für Stundungen, Billigkeits- und weitere Maßnahmen neu geregelt. Die Schreiben ersetzen die vorhergehenden Schreiben vom 5.7.2023, ändern diese aber kaum.