FG Rheinland-Pfalz: Geldgeschenk zu Ostern i. H. von 20.000 EUR Das FG Rheinland-Pfalz stellt klar, dass ein Geldgeschenk zu Ostern i. H. von 20.000 EUR kein steuerfreies „übliches Gelegenheitsgeschenk“ ist und somit Schenkungssteuer anfällt. Mehr zum Thema ‚Schenkungssteuer’…Mehr zum Thema ‚Schenkung’…