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FG Münster: „Zwölftelregelung“ des Kirchensteuergesetzes NRW

Das FG Münster hat entschieden, dass die „Zwölftelregelung“ zur Berechnung der Kirchensteuer in Nordrhein-Westfalen mit dem Grundgesetz vereinbar ist. Sie bestimmt, wie viel Kirchensteuer jemand zahlen muss, wenn er im Laufe eines Jahres aus der Kirche austritt.