FG Münster: Zugang eines Steuerbescheids Das Finanzamt muss den Zugang eines Verwaltungsakts auch dann nachweisen, wenn der Zugang durch einen Gesamtrechtsnachfolger bestritten wird. So hat das FG Münster entschieden. Mehr zum Thema ‚Steuerbescheid’…Mehr zum Thema ‚Todesfall’…