FG Münster: Prozesskosten zur Erlangung nachehelichen Unterhalts
Das FG Münster hat entschieden, dass Prozesskosten zur Erlangung von nachehelichem Unterhalt nicht als außergewöhnliche Belastungen absetzbar sind, wenn die unterhaltsberechtigte Person eigene Einkünfte über dem Existenzminimum hat.