FG Münster: Keine Rückstellung für vorläufig festgesetzte Zinsrückzahlung Eine Rückstellung darf nicht für eine Rückzahlungsverpflichtung von vorläufig festgesetzten Erstattungszinsen erfolgen, entschied das FG Münster. Mehr zum Thema ‚Erstattungszinsen’…Mehr zum Thema ‚Rückstellung’…