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FG Münster: Geschäftsveräußerung trotz Teilrücktritt vom Kaufvertrag

War im Zeitpunkt des Teilrücktritts vom Kaufvertrag die Fortführungsabsicht des Käufers bereits manifestiert, wird eine Geschäftsveräußerung nicht nachträglich in steuerpflichtige Lieferungen einzelner Wirtschaftsgüter umqualifiziert. So hat das FG Münster entschieden.