FG München: Doppelbesteuerung von Hinterbliebenenleistung an Lebensgefährtin
Die doppelte steuerliche Erfassung einer Hinterbliebenenleistung mit Erbschaftsteuer und Einkommensteuer ist laut dem FG München selbst bei einer Gesamtsteuerbelastungsquote von 60 % mit Art. 14 GG vereinbar.