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FG Köln: Kindergeld bei fehlender Mitwirkung der ausländischen Verbindungsstelle

Das FG Köln hat entschieden, dass die Familienkasse Kindergeld für ein in Deutschland lebendes Kind in voller Höhe auszahlen muss, wenn sie keine Auskunft der ausländischen Verbindungsstelle darüber erhält, ob für das Kind Ansprüche auf Familienleistungen nach ausländischem Recht bestehen.