+49 211 1760020 info@plenus-tax.de

FG Hamburg: Fortfall des Rechtsschutzbedürfnisses im AdV-Verfahren

Das FG Hamburg hat entschieden, dass das Rechtsschutzbedürfnis für einen Antrag auf Aussetzung der Vollziehung nach § 69 Abs. 3 FGO entfällt, wenn der Antragsteller die gesetzte Frist zur Begründung seines Antrags unbeachtet lässt und auch keinen Antrag auf Fristverlängerung stellt.