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FG Düsseldorf: Bewertung eines Grundstücks als bebautes Grundstück

Die Rechtmäßigkeit der Einordnung eines Objekts als bebautes Grundstück bei der Feststellung des Grundsteuerwerts erscheint ernstlich zweifelhaft, wenn das aufstehende Gebäude nur durch völlige Entkernung zu beseitigende erhebliche Baumängel aufweist. So hat das FG Düsseldorf entschieden.