FG des Saarlandes: Keine unzulässige Doppelbesteuerung bei gesetzlichen und privaten Altersrenten
Das FG des Saarlandes hat entschieden, dass bei Renten aus einer gesetzlichen und privaten Rentenversicherung keine verfassungswidrige Doppelbesteuerung gegeben ist. Der zugrundeliegende Fall betraf die Jahre 2018 und 2019.