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FG Bremen: Kindergeldanspruch bei Sprachkurs und Warten auf Freiwilligenplatz

Sprachunterricht kann kindergeldrechtlich grundsätzlich nur dann als Berufsausbildung angesehen werden, wenn er nach seinem Umfang den Schluss auf eine hinreichend gründliche (Sprach-)Ausbildung rechtfertigt und mindestens 10 Wochenstunden umfasst. So hat das FG Bremen entschieden.