+49 211 1760020 info@plenus-tax.de

FG Berlin-Brandenburg: Verfassungsmäßigkeit der erhöhten Grundsteuermesszahl für Nichtwohngrundstücke

Das FG Berlin-Brandenburg hält die Regelung in § 1 BlnGrStMG, wonach für Nichtwohngrundstücke eine Steuermesszahl von 0,45 Promille und für Wohngrundstücke eine Steuermesszahl von 0,31 Promille anzuwenden ist, für verfassungsgemäß.