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FG Berlin-Brandenburg: Geschäftsveräußerung vor Beginn der Geschäftstätigkeit?

Auch ein Unternehmen, mit dem noch keine Ausgangsumsätze erzielt worden sind, kann Gegenstand einer Geschäftsveräußerung i. S. des § 1 Abs. 1a UStG sein. Das erfordert allerdings, dass der Erwerber das „übertragene Unternehmen“ fortführt.