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FG Baden-Württemberg: Teilzeitbeschäftigung und Nichtrückkehrtage nach dem DBA Schweiz

Das FG Baden-Württemberg hat entschieden, dass ein in Teilzeit tätiger Arbeitnehmer, der nur an einzelnen Tagen in der Schweiz arbeitet, nicht als Grenzgänger im Sinne des DBA-Schweiz gilt.