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FG Baden-Württemberg: Keine Ist-Versteuerung für freiwillig buchführende Partnerschaften

Für eine freiberuflich tätige Partnerschaft von Rechtsanwälten, Wirtschaftsprüfern und Steuerberatern, die die Umsatzgrenze überschreitet und ihren handelsrechtlichen und steuerrechtlichen Gewinn durch Betriebsvermögensvergleich ermittelt, kommt die Ist-Versteuerung nicht in Betracht. Das hat das FG Baden-Württemberg entschieden.