FG Baden-Württemberg: Einnahmen aus einer Insolvenzanfechtung Das FG Baden-Württemberg hat entschieden, dass die Rückflüsse aus der Insolvenzanfechtung im Zeitpunkt des Zuflusses keine steuerbaren nachträglichen Betriebseinnahmen sind. Mehr zum Thema ‚Insolvenz’…Mehr zum Thema ‚Einnahmen’…