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DStV: BMF kündigt Klarstellung bei der E-Bilanz an

Für Wirtschaftsjahre, die nach dem 31.12.2024 beginnen, sind mit der E-Bilanz zusätzliche Daten zu übermitteln. Der DStV kritisierte die kurzfristig ins Jahressteuergesetz 2024 genommene Neuerung und forderte Konkretisierungen. Das BMF hat darauf reagiert.