Der Bundestag hat am 26.9.2024 das Vierte Bürokratieentlastungsgesetz (BEG IV) verabschiedet, mit dem u. a. Aufbewahrungsfristen verkürzt, umsatzsteuerliche Pflichten erleichtert und Steuerbescheide grundsätzlich digital zum Abruf bereitgestellt werden sollen.