Bundesrat stimmt zu: Siebte Verordnung zur Änderung der Mitteilungsverordnung
Der Bundesrat hat am 22.11.2024 der Siebten Verordnung zur Änderung der Mitteilungsverordnung zugestimmt. Darin wird die Bagatellgrenze in § 7 Abs. 2 der Verordnung auf 3.000 EUR angehoben.