BMF: Umsatzsteuervergünstigungen aufgrund des Zusatzabkommens zum NATO-Truppenstatut
Das BMF hat die Liste der amtlichen Beschaffungsstellen mit dem Stand vom 1.1.2025 zu den Umsatzsteuervergünstigungen aufgrund des Zusatzabkommens zum NATO-Truppenstatut neu aufgelegt.