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BMF: Suspendierung des Deutsch-Russischen Doppelbesteuerungsabkommens

Das BMF weist darauf hin, dass Deutschland der Russischen Föderation am 30.6.2026 notifiziert hat, dass das DBA zwischen den beiden Staaten vom 29.5.1996 und sein Protokoll mit Wirkung vom 1.1.2027 suspendiert wird.