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BMF: Geänderte technische Richtlinien für elektronische Aufzeichnungssysteme

Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik hat nach § 5 KassenSichV die technischen Anforderungen an die technische Sicherheitseinrichtung und die einheitliche digitale Schnittstelle des elektronischen Aufzeichnungssystems überarbeitet.