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BMF: Elektronische Bekanntgabe von Steuerbescheiden ab 1.1.2027

Ab dem 1.1.2027 wird die elektronische Bekanntgabe von Steuerbescheiden zum Regelfall. Eine postalische Bekanntgabe muss beantragt werden. Das BMF hat nun in einem Schreiben praktische Anwendungsfragen zur Neufassung des § 122a AO geklärt.