BMF: Aufwendungen für den Unterhalt von Personen im Ausland Die Finanzverwaltung bezieht Stellung zur Berücksichtigung von Aufwendungen für den Unterhalt von Personen im Ausland als außergewöhnliche Belastung nach § 33a Abs. 1 EStG. Mehr zum Thema ‚Unterhalt’…Mehr zum Thema ‚Außergewöhnliche Belastung’…