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BMF: Änderung des Anwendungserlasses zur Abgabenordnung

Die Finanzverwaltung hat den Anwendungserlass zur Abgabenordnung (AEAO) angepasst. Die Änderungen betreffen verschiedene Regelungen, wie beispielsweise die Ausführungen zu § 251 AO (Vollstreckbare Verwaltungsakte.