BFH: Zur Steuerpflicht von Arbeitslohn aus einer inländischen öffentlichen Kasse Die Kasse einer inländischen, öffentlich-rechtlichen Religionsgesellschaft ist eine öffentliche Kasse i. S. v. § 49 Abs. 1 Nr. 4 Buchst. b EStG. Mehr zum Thema ‚Beschränkte Steuerpflicht’…Mehr zum Thema ‚Erstattung’…Mehr zum Thema ‚Ausland’…