BFH: Verfassungsmäßigkeit des § 15a Abs. 1a EStG Die Behandlung sogenannter vorgezogener Einlagen durch § 15a Abs. 1a Satz 1 Alt. 2 EStG ist verfassungsgemäß. Mehr zum Thema ‚Einkommensteuer’…Mehr zum Thema ‚Kommanditgesellschaft’…Mehr zum Thema ‚Verlustverrechnung’…