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BFH: Upcycling kann Differenzbesteuerung verhindern

Wird ein Gegenstand ohne Vorsteuerabzug erworben, aber vor dem Verkauf aufgewertet, kann dies die Anwendung der Differenzbesteuerung verhindern. Im Einzelfall muss zwischen einer einheitlichen Leistung „Verkauf eines aufgewerteten Gegenstandes“ und unterschiedlichen Leistungsbeziehungen unterschieden werden.