BFH: Besonderheiten bei der Abfindungsversteuerung von Grenzgängern
Abfindungszahlungen können auch bei Grenzgängern im Wohnsitzstaat zu besteuern sein. Sofern der Mitarbeiter aber im Abfindungszeitraum auch in Deutschland seinen Wohnsitz hatte, bedarf es der Aufteilung des Besteuerungsrechts.