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Beruflich veranlasste Reisekosten: Dienstliche Fahrten mit privatem PKW bei Zurverfügungstellung eines Dienstwagens

Für den Werbungskostenabzug von beruflich veranlassten Reisekosten kommt es dem Grunde nach nicht darauf an, welches Verkehrsmittel der Steuerpflichtige wählt. Dem Steuerpflichtigen steht die Wahl des Verkehrsmittels grundsätzlich frei.