Verdeckte Gewinnausschüttung: Selbstkontrahierungsverbot bei Umwandlung in Ein-Personen-GmbH
Wenn eine mehrgliedrige GmbH zu einer Ein-Personen-GmbH wird, stellt sich die Frage, ob die dem Gesellschafter-Geschäftsführer einer mehrgliedrigen GmbH erteilte Befreiung vom dem Selbstkontrahierungsverbot des § 181 BGB bestehen bleibt.